Welche Dokumente benötigt man im Sterbefall?

Im Trauerfall werden verschiedene Dokumente und Informationen benötigt, um beispielsweise die Sterbeurkunden zu beantragen, Abmeldungen vorzunehmen oder auch um Ansprüche geltend zu machen.

Im Rahmen unserer Arbeit nehmen wir Ihnen selbstverständlich die meisten bürokratischen Wege ab, aber wir benötigen im Vorfeld folgende Unterlagen und Informationen von Ihnen:

Personal­ausweis oder Reisepass des Verstorbenen

  • Der Arzt, der den Totenschein ausstellt, benötigt eines dieser Dokumente zur Identifikation des Verstorbenen. Auch wenn nicht alle Standesämter die Vorlage verlangen, sollten Sie darauf vorbereitet sein.

Personen­stands­papiere

  • Je nach Familienstand des Verstorbenen sind für die Beurkundung – und damit auch für die Erstellung von Sterbeurkunden – unterschiedliche Papiere im Original beim Standesamt vorzulegen.
  • bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde bzw. eine Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei Geschiedenen: die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten: die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei eingetragener Lebenspartnerschaft: die entsprechende Urkunde

Kranken­versicherung

  • Wenn Sie uns die Versichertenkarte des Verstorbenen übergeben, informieren wir die Krankenkasse über den Sterbefall. Eine Zahlung von Sterbegeld ist seit 2004 nicht mehr zu erwarten, da dies aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde. Nur bei privaten Krankenversicherungen kann noch ein Sterbegeld vereinbart sein.

Letztwillige Verfügung zum Bestattungs­wunsch

  • Nahestehende Angehörige dürfen für den Verstorbenen die Art der Bestattung bestimmen, wenn der Wille des Verstorbenen nicht schriftlich festgehalten wurde.

Todes­bescheinigung vom Arzt

  • Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen. Bei einem Sterbefall im Hause bekommen Sie die Todesbescheinigung vom Arzt übergeben, bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird sie bei der Überführung dem Bestatter übergeben.

Versicherungs­unterlagen

  • Unterlagen zu Sterbegeld‐, Lebens‐, Unfall‐ und Sachversicherungen:
    Einige Gewerkschaften zahlen Sterbegelder nach Vorlage des Mitgliedsbuches. Bei anderen Versicherungen wie beispielsweise der Hausratversicherung muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Vertrag gekündigt werden muss oder fortbestehen soll.

Renten­nummer

  • Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Ebenfalls benötigt werden Angaben zu betrieblichen Renten. War der Verstorbene noch erwerbstätig, werden Angaben zum Arbeitgeber benötigt.

Testament, Erbvertrag oder Hinter­legungs­schein

  • Diese Dokumente werden für das Amtsgericht oder den Notar benötigt.

Grabdokumente

  • Grabdokumente sind erforderlich, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.

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Sollten Sie akute Hilfe im Sterbefall benötigen, erreichen Sie uns jederzeit unter 040-54 55 39.

Wir beraten Sie auch, wenn noch kein Hausarzt erreichbar war oder Sie noch im Unklaren über die nötigen weiteren Schritte sind. Im Anschluss daran sind Unterlagen wie Versicherungsbescheinigungen, Verfügungen und Rentennachweise wichtig. Bringen Sie diese bitte mit. Wir schauen uns alle Unterlagen gemeinsam mit Ihnen an und schaffen Klarheit und Ordnung.

Der Termin kann im Bestattungsinstitut Sturzenbecher in Stellingen oder an unserem Standort Eimsbüttel stattfinden sowie auch bei Ihnen zu Hause. Wir richten uns gerne nach Ihnen.