Was gehört zum Erbe und wie wird es aufgeteilt?


Nach einem Todesfall muss auch der Nachlass geregelt werden. Sollte kein Testament vorliegen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei sind die Angehörigen des Verstorbenen in einer Rangfolge gelistet:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel.
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen.
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins.

Solange Erben erster Ordnung vorhanden sind, sind die Erben zweiter und dritter Ordnung ausgeschlossen. Ein Testament ist dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht ist.

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert, mit Ort, vollständigem Namen und Unterschrift versehen sein.

Da wir weder Notare noch Rechtsanwälte sind, können und dürfen wir Ihnen keine Auskünfte zum Thema Erben und Vererben geben.

Um Ihnen dennoch eine umfassende Beratung und Betreuung bieten zu können, kooperieren wir mit den Erblotsen, einem Zusammenschluss von Anwälten, die sich auf das Thema Erben und Vererben spezialisiert haben. Sie erhalten schnelle Hilfe bei offenen Fragen rund um das Erbrecht, und im Bedarfsfall übernehmen die Erblotsen auch rechtliche Schritte beim Nachlassgericht oder ähnlichen Behörden.

Für unsere Kunden halten wir Gutscheine von den Erblotsen bereit, die eine kostenlose, 30-minütige Erstberatung umfassen. Diese geben wir bei einer Beratung zur Bestattungsvorsorge oder im Sterbefall aus.

Bitte sprechen Sie uns hierfür gerne an.

 

Rechtshinweis: 
Wir bitten Sie zu beachten, dass wir zu diesen Themen keine Beratungen anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen jedoch gerne Adressen von Rechtsanwälten und Notaren, bei denen Sie sich persönlich beraten lassen können.