Was ist im Sterbefall zu tun?
Wenn es sich um einen natürlichen Todesfall handelt muss als erstes ein Arzt einen Totenschein ausstellen, der formell den Tod bestätigt.
Bei einem Sterbefall im Hause informieren Sie bitte möglichst den Hausarzt, denn nur dieser kennt die Krankengeschichte des Verstorbenen.
Im Altenheim oder in einer Pflegeeinrichtung übernimmt dies das Personal. Im Krankenhaus wird ein diensthabender Arzt einen Totenschein ausstellen.
In diesem Totenschein finden sich neben den persönlichen Angaben, wie Name, Adresse, Geburtsdatum, etc. vor allem auch Angaben darüber, wann und wo der Verstorbene gestorben ist.
Dieser öffentliche Teil des Totenscheins wird für die Ausstellung von Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt benötigt.
In zwei weiteren, verschlossenen, Umschlägen finden sich Angaben zur Krankengeschichte sowie zur Todesursache. Diese vertraulichen Teile der Todesbescheinigung werden z.B. zur Feuerbestattung benötigt (für die amtsärztliche 2. Leichenschau) und dem Gesundheitsamt erfasst.
Ist ein Unfall oder ein anderes nicht natürliches Geschehen zu vermuten, muss die Polizei benachrichtigt werden. Sie veranlasst dann alle weiteren nötigen Schritte.
Hat ein Arzt einen Totenschein ausgestellt, der den natürlichen Tod bestätigt, kann der Verstorbene überführt werden.
Bei einem Sterbefall im Hause muss dies nicht sofort passieren, es gibt ein gesetzlich vorgeschriebenes Zeitfenster von 36 Stunden, in denen die Überführung erfolgen muss.
Dies gibt Ihnen Gelegenheit, Verwandte und Freunde zu informieren, die evtl. noch am Sterbebett Abschied nehmen möchten.
Nun ist ein guter Zeitpunkt, den Bestatter seines Vertrauens anzurufen.
Unter unserer Telefon-Nummer 040-54 55 39 sind wir rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen für Sie persönlich ansprechbar.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch, wenn z.B. noch kein Hausarzt erreichbar war, oder Sie noch im Unklaren über die nötigen weiteren Schritte sind.
Bei einem Sterbefall in einer Pflegeeinrichtung gelten evtl. andere Fristen in denen eine Überführung stattfinden muss. Oftmals sind es bis zu 24 Stunden, in denen eine Abschiednahme am Sterbebett möglich ist. Bitte erfragen Sie beim Personal die örtlichen Gepflogenheiten.
Bei fast allen Krankenhäusern finden die Überführungen zu festgelegten Zeiten, werktags, statt, da die meisten über eine eigene Kühlung für Verstorbene verfügen.
Wir besprechen mit Ihnen am Telefon alles weitere und vereinbaren einen Termin zur Beratung.
Dieser Termin kann in unserem Büro in Stellingen oder Eimsbüttel erfolgen oder auch bei Ihnen zu Hause, wie es Ihnen lieber ist.
Wenn Sie sich schon einmal darüber informieren möchten, welche Dokumente für die Formalitäten benötigt werden, werfen Sie einen Blick in unseren Bereich „benötigte Dokumente“.